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Stand: 1. November 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Quanmax AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend AGB genannt - der Quanmax AG - nachfolgend Quanmax genannt - gelten als Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Abweichende Regelungen verpflichten Quanmax nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, und wenn diese abweichenden Bedingungen die Gültigkeit dieser als explizite Bedingung bein-halten, es sei denn, die Gültigkeit wurde schriftlich vereinbart.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle von Quanmax erstellten Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders festgelegt, stets freibleibend und unverbindlich. Die in (Werbe)medien angeführten Informationen sind stets unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümer, Änderungen und Druckfehler zu verstehen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Auslieferung der Waren oder eine schriftliche Bestätigung. Nebenabreden (z. B. Probekauf) erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Angaben von technischen Daten gelten ebenfalls nur mit aus-drücklicher schriftlicher Bestätigung für den jeweiligen Geschäftsfall als verbindlich. Geringe Abweichungen von den Angaben zu Produkten gelten als genehmigt, sofern Sie für den Vertragspartner zumutbar sind. Das Angebot ergänzende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben bzw. sonstige technische Daten oder Angaben kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

Für das Vertragsverhältnis gilt ausdrücklich die Schriftform als vereinbart, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ein Schweigen von Quanmax gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung. Alle zwischen Kunden und Mitarbeitern von Quanmax abgeschlossenen Verträge und Vereinba-rungen kommen nur mit der aufschiebenden Bedingung zustande, dass sie von der Geschäftsführung innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich bestätigt werden.

Behält ein Käufer bei einem Kauf auf Probe bzw. einer Testaufstellung das Gerät über die vereinbarte Probezeit hinaus, so gilt der Kauf als abgeschlossen. Es erfolgt die volle Berechnung des Kaufpreises, wenn Quanmax den Kunden bei der Lieferung hierauf besonders hingewiesen hat oder dieser nach Aufforderung das Gerät nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, an Quanmax zurückstellt.

3. Lieferung

Art der Versendung und Transportmittel können von Quanmax frei gewählt werden. Der Kunde ist verpflichtet, jederzeit Teillieferungen und dazugehörige Teilrechnungen zu akzeptieren, sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportschäden und Fehlmengen hat der Auftraggeber sofort, spätestens jedoch am folgenden Werktag nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss von Forderungen Quanmax schriftlich zu melden. Erkennbare Transportschäden (etwa ein beschädigter Karton) sind bei sonstigem Verlust aller Ansprüche am Ablieferbeleg der Spedition detailliert beschrieben zu vermerken, der Vermerk „Mit Vorbehalt übernommen“ ist nicht ausreichend!

Angekündigte Liefertermine gelten - ausgenommen bei Fixgeschäften - als nach bestem Wissen geschätzt und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist nicht verlangen, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Verzug ohne Verschulden von Quanmax entstanden ist, und trifft den Kunden die Beweislast. Fälle höherer Gewalt entheben Quanmax von der Lieferpflicht. Gleiches gilt für alle unvorhergesehenen Störungen und Erschwernisse der Lieferfähigkeit, auf die Quanmax keinen Einfluss hat und welcher Art auch immer (Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen usw.). Insbesondere zählt hierzu auch der gänzliche oder teilweise Ausfall von Lieferungen, aus welchem Grund auch immer, seitens einer bestehenden oder Quanmax in Aussicht gestellten Bezugsquelle. Für Quanmax besteht dann keine Verpflichtung, die vertragsgegen-ständliche Ware bei einer anderen Bezugsquelle zuzukaufen. Solange der Kunde mit Verbindlichkeiten in Rückstand ist, ruht die Lieferverpflichtung von Quanmax.

Bei Verbrauchergeschäften gilt als vereinbart, dass Quanmax auch 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag liefern kann.

4. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware nicht an, so ist Quanmax nach Setzung einer angemes-senen Frist berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Quanmax behält sich vor, verkehrs-übliche Gebühren für die Lagerung von Waren oder die Geschäfts-Rückabwicklung bei Nichtannahme zu verrechnen.

5. Preise

Es werden die jeweils gültigen Tagespreise berechnet, die sich ab Werk ausschließ-lich Fracht, Verpackung, Versicherung und Montage verstehen. Eine zwischen Vertrags-abschluss und Lieferung zu Lasten von Quanmax gehende Veränderung von Fremd-währungskursen berechtigt Quanmax, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen. Quanmax ist berechtigt, Vorauskasse und Angeld zu begehren.

6. Zahlung

Der Kaufpreis ist vorab, bei Übernahme (Nachnahme) oder spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist Quanmax berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Kontokorrentkredite zu verrechnen. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Quanmax durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refun-dieren. Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug ist Quanmax berechtigt, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen und von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Weiters ist Quanmax in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurück-behaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind. Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Quanmax gegen Gegenforderungen aufzurechnen. Quanmax ist berechtigt, Verbindlichkeiten gegenüber (verbundenen) Unternehmen aufzurechnen.

7. Eigentumsvorbehalt

An den Kunden übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forde-rungen und der mit ihnen zusammenhängenden Zinsen und mit der Durchsetzung verbundenen Kosten Eigentum von Quanmax. Dies gilt auch für Forderungen bzw. Zinsen und Nebenkosten aus vorangegangenen Geschäftsfällen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt und hebt keinerlei Pflichten des Kunden, insbesondere die Bezahlung des Kaufpreises, auf.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbei-tung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verfügung über die gekaufte Ware an Dritte grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt dennoch eine Veräußerung ohne weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt an einen Dritten, so gilt der zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an Quanmax abgetreten (Sicherungszession/ verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, einen solchen Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an Quanmax abzuführen. Weiters hat der Käufer Waren im Eigentum von Quanmax auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung ausreichend zur versichern. Sollten derartige Waren gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, wie auch bei allen anderen den Eigentumsvorbehalt beeinträchtigenden Geschehnissen, Quanmax innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentums-rechtes erforderlichen Informationen mitzuteilen, wobei der Käufer die Kosten für die Durchsetzung dieser Rechte zu tragen hat.

Sofern der Kunde unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren in Räumlichkeiten Dritter aufstellt, hat er die Rechte der Verkäuferin - insbesondere den Zutritt und Zugriff zu den Geräten sowie das Abkassieren durch die Verkäuferin - gegenüber dem Dritten vert-raglich sicherzustellen und auf Verlangen den schriftlichen Nachweis darüber zu führen. Solange der Verkäuferin vertraglich ein Eigentumsrecht zusteht, kann sie bei berechtigtem Verlangen auf Herausgabe der gelieferten Waren auch die Zurverfü-gungstellung von Automaten einschließlich des Inkassos aus den Aufstellplätzen beanspruchen (Inkassoverlangen). Der Käufer verpflichtet sich, der Verkäuferin auf Verlangen seine Rechte aus den Aufstellverträgen ganz oder teilweise abzutreten. Nach Zugang des Inkassoverlangens ist der Käufer verpflichtet, alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um unberechtigtes anderweitiges Abkassieren der Geräte zu verhindern. Hierzu gehört auch die Herausgabe aller Schlüssel. Nach Zugang des Inkassover-langens wird der Käufer der Verkäuferin unverzüglich ein vollständiges Verzeichnis der Aufstellplätze zur Verfügung stellen. Die Abtretung des Inkassorechtes der Verkäuferin an Dritte ist zulässig. Vorstehendes gilt auch dann, wenn der Käufer kein Kaufmann ist, er aber die Vorbehaltsware gewerblich einsetzt.

8. Gewährleistung

Quanmax gewährleistet ab Übergabe zwölf Monate lang, dass die gelieferten Geräte bei Einhaltung allfälliger Bedienungs- und Wartungsvorschriften und bei Verwahrung und Verwendung unter handels- und verkehrsüblichen Bedingungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Im Hinblick auf gerügte Pixelfehler bei LCD-Bildschirmen gilt Klasse II der ISO-Norm 13406-2 als vereinbarter Qualitätsstandard, wenn keine abweichenden technischen Eigenschaften angeboten oder bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden. Die Gewährleistungsfrist wird durch Verbesserungen, Verbesserungsversuche, Nachtrag des Fehlenden usw. weder verlängert noch unter-brochen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist die Geltendmachung von Gewährlei-stungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, in jedem Fall ausgeschlossen. Bei gebrauchten Gegenständen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Für Kaufleute gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377 und 387 UGB und sind diese verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung spätestens am achten Tag nach der Über-nahme der Ware schriftlich zu rügen. Diese Frist gilt jedoch nicht für Transportschäden und Fehlmengen - siehe dazu weiter oben (Punkt 3). Eine Mängelrüge berechtigt nicht zur Einbehaltung offener Rechnungsbeträge.

Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu, sind nicht abtretbar und nur dann aufrecht, wenn der Kunde nicht mit Zahlungen in Verzug ist, die zum Mangel in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis stehen. Veräußert der Vertragspartner die von Quanmax erworbene Ware an einen Endabnehmer weiter, kann Quanmax vorsehen - etwa in einer dem Gerät beiliegenden Service- und Repar-aturkarte - dass etwaige vom Endabnehmer geltend gemachte Gewährleistungs-ansprüche von Quanmax oder einem Servicepartner von Quanmax namens und im Auftrag des Vertragspartners als dessen Erfüllungsgehilfe direkt mit dem Endabneh-mer abgewickelt werden. Ein direkter Anspruch gegen Quanmax entsteht dem Endabnehmer hierdurch nicht.

Die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Kunde in der Serviceabteilung von Quanmax bzw. beim zuständigen Servicepartner von Quanmax unter Vorlage eines zur Seriennummer passenden Kaufnachweises (Rechnung) des Gerätes und unter Angabe des Fehlers schriftlich eine Reklamations-nummer anfordert, und die reklamierte Ware anschließend unter deutlich sichtbarer Anbringung der RMA-Nummer auf dem Paket bei Quanmax/dem Servicepartner abgibt, frei Haus einsendet oder im Fall der Vereinbarung von Pick-Up-Service zur Abholung bereithält. Stellt sich heraus, dass keine Mängel vorliegen oder andere, die Gewähr-leistung betreffende Angaben unrichtig waren, kann Quanmax eine angemessene Bearbeitungspauschale verrechnen. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es Quanmax frei, die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch oder Rücknahme mit Rück-zahlung des Kaufpreises nachzukommen. Kommt es später als sechs Monate nach Übergabe zu einer Warenrücknahme, erfolgt eine etwaige Kaufpreisrückzahlung an den Kunden abzüglich eines angemessenen Betrages zur Abgeltung der Nutzungsvorteile des Kunden. Quanmax kann den Ort für Verbesserungsarbeiten frei wählen. Zur Durch-führung der mängelbehebenden Maßnahmen hat der Kunde - soweit nicht anders vereinbart - die Waren auf Wunsch von Quanmax an diese frei zurückzustellen. Die Fehlerbehebung durch ein Fremdunternehmen ist nur dann zulässig, wenn Quanmax zu Unrecht und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Mängelbehebung ausdrücklich ablehnt. Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass für Produkte, etwa Verschleißteile wie insbesondere Akkus bzw. Komponenten, deren gewöhnlich vorausgesetzte Lebensdauer unter der oben genannten bzw. der gesetzlich geregelten Gewährleistungsfrist liegt, Gewähr-leistungsansprüche nicht während der gesamten Gewährleistungsfrist bestehen. Aus denselben Gründen können Gewährleistungsansprüche, welche die Bildqualität von LCD-Displays betreffen, nach zwölf Monaten ab Übergabe nicht mehr anerkannt werden. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnützung oder unübliche äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Wärme, Kälte) sowie Modifikationen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden oder durch Dritte, den Einsatz falscher Software und den Betrieb mit Geräten, für deren Kompatibilität Quanmax nicht schriftlich garan-tiert hat, entstanden sind, sind von jeglicher Gewährleistung, Garantie und/oder Scha-denersatz ausdrücklich ausgenommen. Quanmax übernimmt auch keine Gewährleis-tung hinsichtlich der Kompatibilität gelieferter Waren mit anderen Hard- und Software-produkten, weiters treffen Quanmax diesbezüglich keinerlei Warn- oder Aufklärungs-pflichten. Quanmax haftet weiters nicht für Datenverluste - etwa im Rahmen der Ge-währleistungsabwicklung - und hat der Kunde eigene Daten selbst entsprechend zu sichern.

Gebrauchte Waren werden gekauft wie gesehen und sind - wenn nicht schriftlich anders vereinbart - von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.

9. Haftung | Ausschluss Händlerregress

Für Schäden, die einem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung, etwa im Zusammenhang mit der gelieferten Ware, der Abwicklung von Gewährleistungs- oder Garantiereparaturen, zugefügt wurden, haftet Quanmax nur bei eigenem Vorsatz oder bei eigenem groben Verschulden und bei Vorsatz oder groben Verschulden der für Quanmax tätigen Erfüllungsgehilfen. Von diesen Haftungsbeschränkungen ausge-nommen sind Personenschäden und Produkthaftungsansprüche. Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen abgeleitete Produkthaf-tungsansprüche sind für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ausgeschlossen (§ 2 PHG). Kaufleute verpflichten sich, den Ausschluss der Haftung für unternehmerische Sachschäden gemäß dem PHG bei Weiterveräuße-rung der Ware einschließlich dieser Bestimmungen ihren Kunden zu überbinden. Bleibt eine solche Überbindung aus, verpflichtet sich der Kunde Quanmax schad- und klaglos zu halten und alle Kosten im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruch-nahme zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung heran-gezogen werden, verzichtet er gegenüber Quanmax ausdrücklich auf jegliche Regress-forderungen. Der Regressanspruch eines Vertragspartners, der als Unternehmer einem Verbraucher Gewähr geleistet hat, ist ausgeschlossen.

Quanmax haftet nicht für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen beim Betrieb gelieferter Produkte. Für die Einholung behördlicher Bewilligungen ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

10. Garantie- und Servicereparaturen

Über die Gewährleistung hinausgehende Leistungen, etwa im Rahmen einer Her-stellergarantie vereinbartes Pick Up- oder vor Ort-Service, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Solche Garantieleistungen werden, wenn vereinbart und nicht anders angegeben, ausschließlich in Österreich und Deutschland, und aus-schließlich zu den von Quanmax festgelegten Bedingungen (siehe auch Punkt 8) erbracht.

Wird vor der Ausführung einer kostenpflichtigen Servicereparatur ein Kostenvoran-schlag gewünscht, so sind die Kosten für die Erstellung eines solchen vom Kunden zu bezahlen. Reparierte Geräte werden nur gegen Barzahlung (Nachnahme) ausgefolgt.

Reaktionszeiten gelten als ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort, fehlende Verfügbarkeit von Ersatzteilen) abweichen. Ver-einbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatz-/Bauteile, die zur Erhaltung der Funk-tionsfähigkeit des Produkts nicht benötigt werden, (z.B. kosmetische Reparaturen etc.). Generell besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen durch Quanmax für: Streamer, Produkte, von denen Seriennummernaufkleber oder Typenschilder entfernt wurden, Software und Treiber von Dritten, Pixelfehler bei LCD- und Notebook-Bildschirmen innerhalb der vereinbarten Fehlerklasse (s. o.), Verschleißerscheinungen bei Daten-trägern, LCD-Hintergrundbeleuchtungen oder Bildröhren, Geräte mit entferntem oder gebrochenem Garantiesiegel, kosmetische Schäden und jegliche durch Fremdein-wirkung, Fehlbedienung oder Viren und dgl. verursachte Schäden.

11. Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Fernab-satzgeschäften

Werden Waren im Fernabsatz gekauft, können Kunden, die Verbraucher im Sinne des Verbraucherrechts sind, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihnen die Sache vor Frist-ablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB bzw. der gegenständlichen österreichischen Rechtsvorschriften. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Quanmax AG, Industriezeile 35, A-4020 Linz
Telefon +43 732 7664 0, Fax +43 732 7664 - 801
E-Mail kontakt@quanmax.ag.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernab-satzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefo-nisch abgegeben hat, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat, 5. die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden, 6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Ein-fluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienst-leistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalan-lagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarkt-instrumenten oder 7. zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfan-genen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung vom Kunden ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat dieser Quanmax insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen, die von Verbrauchern aus Deutschland retourniert werden, können auf Gefahr von Quanmax zurückgesandt werden. In den übrigen Fällen trägt der Kunde die Gefahr des Transportes. Wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, trägt der Kunde zudem die Kosten der Rücksendung. Betrifft der Widerruf eine Lieferung an einen Verbraucher in Deutschland hat ein solcher Kunde die Kosten der Rücksendung nur dann zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung für einen solchen Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden von Quanmax beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen inner-halb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für Quanmax mit deren Empfang.

12. Hinweise zu Warenrücksendungen

Es ist zu beachten, dass Waren im Zuge einer Rücksendung ausreichend transport-sicher (idealerweise z. B. in Originalverpackung) zu verpacken sind und der Versender bei Nichtbeachtung dieser Sorgfaltspflicht für Schäden haften kann. Wir empfehlen darüber hinaus, vor der Rücksendung eine Rücksendenummer anzufordern, um eine möglichst rasche und nachvollziehbare Abwicklung zu gewährleisten.

13. Vor-Ort-Kauf im Web-Abhol-Center (WAC)

Quanmax bietet E-Commerce-Käufern die Möglichkeit, Waren bei einem Einzelhandel-spartner (auch „Web-Abhol-Center“ genannt) zu bestellen bzw. zu kaufen und vor Ort am Geschäftssitz des Einzelhandelspartners abzuholen. In diesem Fall ist der ausschließ-liche Vertragspartner des Kunden der Einzelhandelspartner, bei dem der Kunde die Ware kauft und abholt, und der die Online bestellte Ware dem Kunden auch in Rech-nung stellt. Quanmax ist in diesem Zusammenhang nur Geschäftsvermittler. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen im Zusammenhang mit einer Bestellung in einem Web-Abhol-Center gelten daher ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Einzel-handelspartner, auch wenn solche Willenserklärungen dem Kunden im Auftrag und im Namen des Einzelhandelspartners von Quanmax mitgeteilt werden - etwa durch auto-matisierte Mitteilungen des Quanmax-E-Commerce-Bestellsystems. Quanmax verpfli-chtet derartige Web-Abhol-Center-Partner, die einschlägigen Konsumentenschutzgesetzte einzuhalten.

14. Wiederausfuhr von Produkten

Werden Waren exportiert, so ist der Kunde jedenfalls verpflichtet, für etwaige Exportbe-willigungen, Zollpapiere etc. eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu sorgen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen an Quanmax zurückzusenden, bei der sonstigen Verpflichtung, beispielsweise anfallende Umsatzsteuerforderungen zu bezahlen. Jeder Kunde, der Produkte, Technologie oder technische Daten, insbesondere Geräte - auch in be- oder verarbeiteter bzw. zerlegter Form - exportiert verpflichtet sich, die geltenden Gesetze und Bestimmungen einzu-halten und die erforderlichen Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigungen auf eigene Kosten einzuholen. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer mit der weiteren Verpflich-tung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer zu überbinden.

15. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechts-geschäft notwendigen Firmen- oder Personendaten (Name, Titel, Adresse, Geburts-datum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) von Quanmax elektronisch erfasst und verarbeitet werden, und zwar auch, soweit dies nicht der Auftragserfüllung dient. Der Kunde stimmt insbesondere zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) zum Zweck der Aufnahme in die Kundendatei verarbeitet werden, und er über neue Produkte und Dienstleistungen von Quanmax per Email bzw. Newsletter informiert wird. Der Kunde erteilt weiters seine ausdrückliche Zustimmung, dass Quanmax seine personenbe-zogenen Daten an Drittfirmen, die etwa als Erfüllungsgehilfen in die Auftragsabwicklung eingebunden sind, beispielsweise Speditionsunternehmen oder Servicepartner, oder die Zusatzdienste anbieten, mit denen die erworbene Ware gekoppelt ist, etwa Tele-kommunikationsanbieter oder TV-Anbieter, zum Zwecke der elektronischen Erfassung und Verarbeitung übermittelt. Eine Übermittlung der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn der Anbieter ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verp-flichtet bzw. dies ist auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich zulässig. Im Übrigen gelten die jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Quanmax wird alle Datenschutzbestimmungen und den etwaigen Wunsch des Kun-den, die Daten nicht für Direktmarketing zu nutzen, beachten. Die Zustimmungserklä-rungen können jederzeit schriftlich mit Brief an die Quanmax AG, Industriezeile 35, A-4020 Linz oder mit einer E-Mail an kontakt@quanmax.ag widerrufen werden.

16. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort des Kaufvertrages ist Linz. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart, für Vertragspartner mit Sitz außerhalb Österreichs nach Wahl von Quanmax auch Frankfurt am Main. Quanmax ist berechtigt, auch bei anderen Gerichten Klagen einzu-bringen. Auf alle Geschäftsfälle ist unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kauf-rechtes ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Sollte eine Bestimmung dieser AGB beispielsweise im Rahmen anderer Vereinbarungen ungültig oder unwirk-sam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17. Abweichende Bestimmungen für Verbraucher

Bei Verbrauchergeschäften sind diese AGB nur wirksam, soweit sie nicht zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen widersprechen. Insbesondere gelten für Ver-braucher die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, die bei beweglichen Sachen eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten vorsehen, die Vorschriften zum Gerichts-stand sowie sonstige anzuwendende Verbraucherschutzbestimmungen.

18. Anerkennung und Änderung der AGB

Quanmax ist berechtigt, die AGB anzupassen und den Kunden, auch per E-Mail, von der Abänderung zu informieren. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht schriftlich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang, so gelten diese neuen AGB als vom Kunden akzeptiert und vereinbart.